AGB
mailwork – der Direktmarketing-Partner GmbH, 24784 Westerrönfeld Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit Zulieferern, Zwischenhändlern und Wiederverkäufern als auch mit Endkunden. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote von mailwork-Der Direktmarketing-Partner GmbH und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Bei Rechtsbeziehungen zwischen mailwork-Der Direktmarketing-Partner GmbH und ausländischen Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Allgemeine AGB’s:
Angebote:
Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung gültig. Angebote sind 4 Wochen, ab Angebotsdatum, gültig. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Preise:
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder dem Auftrag aufgeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen und von mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit dies nicht anders geregelt ist, zu Lasten des Kunden. Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß, die auf Schwankungen von Wechselkursen, Lohn oder Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Kunden weitergegeben werden. Dies bezieht sich auf vertraglich geregelte Daueraufträge.
Zahlungsbedingungen:
Der Kaufpreis, die Kosten für Leistungen und Waren sowie verauslagte Kosten sind bei der Übergabe der Ware bzw. bei Abschluss der Leistung sofort zur Zahlung in bar fällig, soweit keine andere Zahlungsweise und kein anderes Zahlungsziel vereinbart sind. Ist keine Zahlungsfrist und keine Zahlungsart auf der Rechnung und auf dem Angebot aufgeführt, so ist der Betrag binnen 14 Tagen per Scheck oder per Banküberweisung, in einem Betrag rein netto, zu entrichten. Eine Zahlung per Überweisung oder per Scheck gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf dem Konto von mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH eingegangen ist bzw. gutgeschrieben wurde. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen von mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Bei Zahlungsverzug erfolgt von mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH eine Zahlungserinnerung. Beim Ausbleiben der Begleichung der Forderung berechnet mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH Verzugszinsen in Höhe von 1% des Rechnungsbetrages pro Monat. Für jede weitere Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung berechnet mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,- je Mitteilung. Bei Zahlung später als 2 Wochen nach Zahlungsfrist auf der Rechnung beginnt der verzinsbare Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug kann mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH einen Liefer, Leistungs und/oder Produktionsstopp verhängen.
Eigentumsvorbehalt:
Leistungen und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muß der Kunde auf das Eigentum von mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH hinweisen und mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH unverzüglich benachrichtigen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen.
Versand:
Der Versand von Waren erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person, bzw. bei der Post AG, ab oder übergeben worden ist. Die Transportgefahr trägt der Kunde auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH tritt alle Forderungen gegen den durchführenden Transporteur ab. Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH die Annahme verweigern.
Liefertermine:
Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sind Liefertermine und Lieferfristen unverbindlich. mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH ist zu Teilleistungen oder Teillieferungen berechtigt.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Fristen und die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer 2 Wochen.
Mängel:
Der Kunde hat die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Ware oder Erbringungen der Leistung, sich von dem einwandfreien Zustand zu überzeugen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, so ist die Ware/Leistung vom Kunden angenommen. Beanstandungen nach dieser Frist, besonders bei einem offensichtlichen Mangel, kann mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH zurückweisen.
Die Verwendung der mangelhaften Ware darf bis zur Klärung nicht erfolgen. Bei gerechtfertigter Beanstandung besteht nur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl, bis zur Höhe des Auftragswertes.
Gewährleistung:
Die unsachgemäße Handhabung, Lagerung oder Behandlung von Waren hat zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Haftung von mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH ist auf den Wert, der in der Rechnung aufgeführt ist, beschränkt.
Korrekturabzug für Drucksachen:
Der Kunde erhält von mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH nach Erstellung seiner Vorlage einen Korrekturabzug. Dieser ist vom Kunden auf Richtigkeit der darin aufgeführten Angaben sowie auf Tippfehler zu überprüfen. Verbesserungen und Änderungen sind in den Korrekturabzug einzutragen, zu unterschreiben und zurück zusenden. Nach Änderung der Vorlage erhält der Kunde auf Wunsch erneut einen Korrekturabzug. Dieser ist ebenfalls zu prüfen, zu unterschreiben und zurück zusenden. Bei einem farbigen Korrekturabzug sind die Farben aus technischen Gründen nicht farbverbindlich für den Druck. Der Kunde erhält für die Rücksendung des Korrekturabzuges eine Frist. Geht bis zu diesem Zeitpunkt kein Korrekturabzug bei mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH ein, so gilt dieser als fehlerfrei. Die Haftung für die Richtigkeit der Vorlage liegt letztendlich beim Kunden. Wünscht der Kunde keinen Korrekturabzug, so haftet er ebenfalls für Richtigkeit und Tippfehler.
Entwurfskosten für Drucksachen:
Satz / Scankosten sind auch bei Nichterteilung eines Auftrags zu bezahlen, da diese Vorarbeiten (z. B. Erstellung eines Musters) individuelle Arbeiten sind und anderweitig nicht veräußert werden können.
Gelieferte Vorlagen für Drucksachen:
Für die vom Kunden auf Diskette gelieferten Vorlagen und Druckdateien übernimmt mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH keine Haftung. mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH ist nicht verpflichtet, Disketten/CD-Dateien auf Richtigkeit von Einstellungen (z. B. Farbe, Raster, Auflösung usw.) zu überprüfen. Bei Abweichung vom gewünschten Druckobjekt haftet mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH nicht. Zwingend notwendige Änderungen, die von mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH bemerkt werden, werden ausgeführt und dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
Vom Kunden angelieferte Ware:
mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH führt die Handlingstätigkeiten sowie Posteinlieferungen im Kundenauftrag aus. mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH verlässt sich auf die Richtigkeit der Angaben des Kunden über die auszuführenden Tätigkeiten insbesondere über Angaben zur Sendungsmenge. Eine Überprüfung der tatsächlichen Stückzahl wird nur auf Wunsch, gegen Aufwandspauschale, durchgeführt. Auch zur vorschriftsmäßigen Sendungsgestaltung (Aufmachung, Größe etc.) besteht keine Prüfpflicht und insbesondere keine Haftung für den Fall, daß die Post AG die Annahme der Sendung verweigert und sich der Versandtermin verschiebt oder Teile der Ware (z. B. Briefumschläge) neu bedruckt/hergestellt werden müssen. Im Rahmen des Möglichen wird die Sendung jedoch auf Unregelmäßigkeiten geprüft. Ergibt sich eine schnellere /effizientere Möglichkeit der Abwicklung, so wird der Kunde benachrichtigt. Eine generelle Verpflichtung der Prüfung besteht nicht. Soweit möglich werden Unregelmäßigkeiten, ggf. gegen Aufwandsentschädigung, behoben.
Portogebühren:
Die anfallenden Portogebühren sind an mailwork-Der Direktmarketing-Partner GmbH im Voraus zu entrichten. Sofern der Kunde mit der Deutschen Post AG kein Lastschriftverfahren (sog. „Ausweisverfahren“) vereinbart hat, muß das Portoentgelt an mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH in bar, per VScheck, per ECScheck oder per Banküberweisung entrichtet werden Wird der Betrag per Banküberweisung entrichtet, so kann frühestens am Tag der Gutschrift auf dem Konto von mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH die Sendung beim Briefzentrum der DPAG eingeliefert werden. Bei Zahlung mit VScheck kann die Sendung frühestens am Tag der tatsächlichen Verfügbarkeit des Scheckbetrags eingeliefert werden. Tatsächlich verfügbar ist der Betrag drei bis vier Werktage nach Gutschrift (Buchung) auf dem Konto von mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH. Zuviel bezahltes Portoentgelt erhält der Kunde zurück. Erhält mailwork – Der Direktmarketing-Partner GmbH im Nachhinein eine Portonachforderung der Deutschen Post AG, so hat diese der Kunde zu begleichen.
Schlussbestimmungen:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch gesetzliche oder gerichtliche Urteile unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Geschäftsbedingung(en) tritt die gesetzliche Neuregelung in Kraft.
Gerichtsstand ist Rendsburg, Amtsgericht Rendsburg bzw. das Landgericht Kiel.